Ortsgemeinde Hütschenhausen

Wichtige Entscheidungen in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres

Einstimmig hat der Gemeinderat den Auftrag zur Erstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung für den Bereich „Hauptstraße zwischen Eck- und Hauptstuhler Straße“ für rund 14.100 Euro brutto an ein Fachbüro aus Illingen vergeben. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung dieses Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Sobald der Entwurf des Bebauungsplans für diesen zentralen Bereich der Ortsmitte Hütschenhausens vorliegt, wird er dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

 

 

Einigkeit herrschte im Rat auch darüber, die Idee der Umgestaltung des Spielplatzes Heckstücke zu einem Mehrgenerationenplatz nicht mehr weiter zu verfolgen, sondern den Spielplatz als reinen Kinderspielplatz komplett zu modernisieren. Da durch die erst kürzlich eröffnete Calisthenics-Anlage südlich des Fußballplatzes Hütschenhausen für die Zielgruppen Jugendliche und Erwachsene Möglichkeiten der körperlichen Betätigung an der frischen Luft geschaffen wurden und die bürokratischen Hürden beim Umbau des Spielplatzes Heckstücke unter Beibehaltung seiner bisherigen Funktion deutlich geringer sind, ist eine merkliche zeitliche Straffung im Verfahren zu erwarten. Um mit den Bauarbeiten im Jahr 2024 starten zu können, stellt die Gemeinde keinen Zuschussantrag, sondern finanziert den Umbau mit einem Gesamtvolumen von mindestens 150.000 Euro komplett selbst.

 

 

Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Leistungsphasen 1 – 3 der Objektplanung zur Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses Katzenbach an ein Fachplanungsbüro aus Kaiserslautern. Die Kosten für die Vergabe der genannten Leistungen belaufen sich auf rund 27.300 Euro.
Um von Förderquoten bis zu 90 % profitieren zu können, hat der Gemeinderat fristgerecht vor Ablauf des Jahres 2023 die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.

 

Da die übrigen Gemeinden in der Verbandsgemeinde dies ebenfalls getan haben bzw. noch vor Ablauf des Jahres tun, kann die Verbandsgemeindeverwaltung nun eine Ausschreibung der Leistungen und die dann folgende Beauftragung eines Büros für den gesamten VG-Bereich zeitnah in die Wege leiten. Schließlich erteilte der Rat mehrheitlich einer Bauvoranfrage zur Zulässigkeit der Errichtung von vier Doppelhaushälften in Katzenbach, nördlich der Brunnenstraße, das gemeindliche Einvernehmen, da sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, keine übermäßige bauliche Verdichtung stattfindet und der Nachweis einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen vorliegt.