Ortsgemeinde Hütschenhausen

Ausbauprogramm und Satzung verabschiedet

... im Rahmen der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge

In der Sitzung des Gemeinderates vom 06. Oktober 2020 wurde die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge mit einem Gemeindeanteil von 30 % final beschlossen und im Rahmen des Ausbauprogrammes die Straßen festgelegt, welche bis 2025 ausgebaut werden. Damit gehören überall dort, wo eine Straße erstmalig ausgebaut wurde, hohe Einmalzahlungen der Vergangenheit an. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag beläuft sich in beiden Abrechnungseinheiten auf 23 ct/m². Über die anzurechnende Grundstücksfläche wurden die AnwohnerInnen in einem separaten Schreiben bereits informiert.

In der Abrechnungseinheit I wird im Ortsteil Hütschenhausen mit der Friedhofstraße und der Zehntenscheuerstraße begonnen. Die Entscheidung hat man sich nicht leicht gemacht. Sie wurde auf Grundlage einer fraktionsübergreifenden Begehung aller gemeindeeigener Straßen und einer anschließenden Besprechung mit der Verbandsgemeindeverwaltung – zwecks Kostenschätzung – getroffen. In der Abrechnungseinheit II fiel die Wahl im Ortsteil Spesbach auf die Bachstraße und im Ortsteil Katzenbach auf ein großes Teilstück der Waldstraße.  Die Ausbausatzung mit allen Details wird in Kürze unter Download und Links zur Verfügung stehen.