Ortsgemeinde Hütschenhausen

Info zur Nutzung der Gemeindehäuser während der Corona-Pandemie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab Montagnachmittag, 15.06.2020, stehen sowohl das Bürgerhaus Hütschenhausen als auch das Dorfgemeinschaftshaus Katzenbach für eine eingeschränkte Nutzung durch die örtlichen Vereine wieder zur Verfügung. Die Mehrzweckhalle Spesbach und die Sporthalle Hütschenhausen sind bereits seit dem 10.06. wieder für den Sportbetrieb nutzbar – natürlich mit Einschränkungen und unter Einhaltung des Hygienekonzepts. Wir geben hiermit die Regelungen für die vier Häuser bekannt, die – soweit sie von den Hallennutzern Verhaltensweisen verlangen – zwingend zu beachten sind und die den zuvor gewohnten Trainingsbetrieb sowie die vorherigen Nutzungszeiten einschränken können:

  1. Training darf nur ohne Zuschauer durchgeführt werden.
  2. Beim Eintritt in die Häuser sind die Hände in den Toilettenanlagen zu waschen oder mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  3. Sollten Warteschlangen nicht zu vermeiden sein, ist auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m zu achten.
  4. Jede Trainingsgruppe muss für jedes Training eine Liste aller
    Trainingsteilnehmer mit Anschriften und Telefonnummern erstellen und einen Monat lang aufbewahren, um im Infektionsfall den Gesundheitsbehörden die Kontaktaufnachverfolgung zu ermöglichen.
  5. Jeder Verein bzw. jede Trainingsgruppe muss der Verwaltung eine beauftragte Person benennen, die während des Trainings vor Ort ist und die Einhaltung der Regelungen überwacht.
  6. Im Trainingsbetrieb beträgt der Mindestabstand zum nächsten Trainingsteilnehmer 3 Meter. Er ist zu jeder Zeit einzuhalten.
  7. Spiel- und Wettkampfsituationen sind in den Trainings nicht erlaubt.
  8. Pro 10m² Hallenfläche ist nur ein Trainingsteilnehmer erlaubt.
  9. Duschen, Umkleiden und Geräteräume stehen nicht zur Verfügung.
  10. Notwendige Trainingsgeräte sind selbst mitzubringen.
  11. Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.
  12. Es ist eine dauerhafte Lüftung der Trainingshalle sicherzustellen (Lüftungsanlage benutzen oder Türen und Fenster öffnen).
  13. Die Vorgaben der Webseite https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln
    sind zu beachten.
  14. Da zwischen den einzelnen Trainingseinheiten Reinigungen durchgeführt werden müssen, können an einem Abend keine zwei Trainingsgruppen im selben Innenbereich nacheinander trainieren. Deshalb bitten wir um Mitteilung, wer wann wo trainieren möchte, um Nutzungskompromisse zu vereinbaren.
  15. Trainingsanmeldungen können – soweit möglich – mit der Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach unter der Telefonnummer 06371/592-134 vereinbart werden.
  16. Es wird empfohlen, bei gutem Wetter weitgehend auf das Training im Innenbereich zu verzichten.
  17. Soweit Räumlichkeiten in den genannten Häusern für Besprechungen, Workshops oder ähnliche Vereinsveranstaltungen genutzt werden, sind feste Sitzplätze zu vergeben.
    Im Übrigen gelten die vorgenannten Regelungen der Ziffern 1 – 16 analog mit folgenden Ausnahmen:
    Im Hinblick auf den Mindestabstand ist die permanente Einhaltung eines Abstands von 1,5 m ausreichend.
    Es ist keine dauerhafte, jedoch eine nach Art und Umfang effektive Lüftung des benutzten Raumes während der Nutzungsphase zu gewährleisten.
    Für Vereinsaktivitäten nach dieser Ziffer gelten nicht die Bestimmungen, auf die in Ziffer 13 Bezug genommen wird.
    Freundliche Grüße
    Matthias Mahl
    Ortsbürgermeister