Ortsgemeinde Hütschenhausen

Aktuelles der Gemeindewerke Hütschenhausen

Preissenkung zum 01. Februar 2025 für Strom

Sehr geehrte Kunden, 

die Gemeindewerke Hütschenhausen haben in der Sitzung des Werksausschusses Anfang Dezember beschlossen, zum 01. Februar 2025 die Strompreise zu senken. 

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die Gasmangellage mit drohenden Abschaltungen u.a. für Industrie- und Gewerbeanlagen sind zwar immer noch spürbar, jedoch hat eine gewisse Beruhigung eingesetzt. 

Nach der enormen Steigerung der Beschaffungskosten im Jahr 20222, setze in 2023 eine gewisse Beruhigung ein die sich in der Zwischenzeit verstetigte, sich jedoch immer noch auf einem höheren Niveau als vor den Krisen bewegt. 

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 die verschiedenen Abgaben und Umlagen, die den Strompreis beeinflussen, in Summe um 1,077 ct/kWh erhöht. Des Weiteren haben die Übertragungsnetzbetreiber erneut die Netzentgelte aufgrund der geforderten Netzstabilität und des Vorantreibens der Klimaneutralität erhöht, so dass diese sich auch auf die des Gemeindewerkes durchschlagen. Dies führt zu einer Erhöhung von 1,071 ct/kWh. 

Trotz dieser Erhöhungen ist das Gemeindewerk in der Lage die Strompreise zu senken und die durch die Optimierung der Beschaffungsseite entstandenen Kostenvorteile direkt an Ihre Kunden weiterzugeben. 

Im Ortsteil Hütschenhausen gehört das Stromnetz dem Gemeindewerk unserer Ortsgemeinde. In den Ortsteilen Spesbach und Katzenbach haben die Stadtwerke GmbH die Stromnetzte von den Pfalzwerken übernommen.

 Zum 01.02.2025 wird der bisherige Arbeitspreis um 1,19 ct/kWh (brutto) gesenkt. 

Dies gilt für die allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung als auch für die Vertragsangebote „GW Strom Privat“, „GW Strom Profi“, „GW Strom Wärmepumpe u. Speicherheizung“. 

Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh entspricht dies einem Betrag von 41,65 € brutto.

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Regelungen. Hiernach steht Ihnen im Falle einer Änderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

Ihre

Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH

Betriebsführer der Gemeindewerke Hütschenhausen