Ortsgemeinde Hütschenhausen

Sitzungen im April

In seiner Sitzung am 23. April befasste sich der Gemeinderat überwiegend mit Bauangelegenheiten und mit Themen, die die Kommunale Kindertagesstätte ‚Villa Kunterbunt’ betreffen. Er fasste dabei folgende Beschlüsse:

1. Die Planungsleistungen und die Bauüberwachung beim Ausbau der Zehntenscheuerstraße in Hütschenhausen im Zuge des Straßenausbauprogrammes wurden zum Preis von rund 40.700 € an eine Firma aus Karlsruhe vergeben, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.

2. Dieselbe Firma erhielt zum angebotenen Preis von rund 32.450 € brutto auch den Zuschlag für die Ausführung der Planungsleistungen und die Durchführung der Bauüberwachung beim geplanten Ausbau der Bachstraße in Spesbach, da sie auch bei dieser Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.

3. Der Geltungsbereich des im Dezember 2023 aufgestellten Bebauungsplanes „Bereich Hauptstuhler Straße bis Eckstraße“ im Ortsteil Hütschenhausen wurde angepasst, um unnötige Härten bei den wiederkehrenden Beiträgen für die im Geltungsbereich liegenden Grundstückseigentümer zu vermeiden. Der Entwurf des beauftragten Planungsbüros wurde mit einer Ergänzung einstimmig gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet und durch öffentliche Auslegung beschlossen, ebenso die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

4. Für einen Bauantrag, der sich auf ein Grundstück bezieht, das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bereich Hauptstuhler Straße bis Eckstraße“ liegt, wurde einstimmig beschlossen, bei der Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Kaiserslautern) einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen, da das geplante Objekt nicht in allen Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

5. Den Antrag eines Investors auf Änderung der geltenden Version des fortgeschriebenen Bebauungsplans „Dienstleistungs- und Handwerkerpark Katzenbach“ lehnte der Rat einstimmig ab, da sich der Antrag auf eines der nur noch wenigen verfügbaren Mischgebietsgrundstücke bezieht, auf dem der Gemeinderat keine reine Wohnnutzung zulassen möchte.

6. Erneut versagte der Gemeinderat einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für ein abgeändertes Bauvorhaben in der Ortsmitte von Katzenbach, das auf einem Gelände südlich der Brunnenstraße die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit je drei Wohneinheiten vorsieht, da die beabsichtigte Bebauung nach Auffassung des Rats immer noch zu verdichtet ist.  

7. Zum geplanten Wiederaufbau einer in der Ortslage Katzenbach abgebauten großen landwirtschaftlichen Halle in der Gewanne „Am langen Markstein“ (Außenbereich am westlichen Rand der Ortslage Katzenbach) erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, da der Bereich im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht unter dem Vorbehalt, dass Fragen des Brandschutzes und der Regenwasserableitung geklärt werden.

8. Die Erschließungsstraße „Zum Wiesengrund“ in Hütschenhausen im Bereich des Bebauungsplanes „Krämel“ wurde durch Beschluss des Gemeinderates dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

9. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat für den Abschluss eines Vertrags mit den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach, der nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage in der gemeindeeigenen Kindertagesstätte ‚Villa Kunterbunt‘ in Spesbach durch die Stadtwerke über einen Zeitraum von 10 Jahren die Wärmeversorgung des Kindergartens durch das lokale Energieversorgungsunternehmen aus Ramstein regelt.

Die dafür von den Stadtwerken zu errichtende neue Heizungsanlage basiert auf einer modernen monovalenten Sole-Wärmepumpentechnologie, die aus mehreren tiefen Erdbohrungen im Umfeld der Kita Erdwärme in die Einrichtung transportiert.

Der Ratsbeschluss erlangt nur Gültigkeit, wenn der Bau der Heizungsanlage mit 35 Prozent von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wird, da nur in diesem Fall die jährlichen Vertragskosten für die Wärmelieferung an die Kita für die Gemeinde attraktiv sind.

10. Der Rat fasste den einstimmigen Beschluss, die Räumlichkeiten im Obergeschoss der Kita ‚Villa Kunterbunt‘ zu klimatisieren. An heißen Sommertagen sind die Raumtemperaturen im Obergeschoss der Kita jenseits einer für die Kinder und das Betreuungspersonal zumutbaren Grenze. Um Zeitverlust zu vermeiden, wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Installation von Klimageräten an die Firma zu vergeben, die bei der aktuell laufenden Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Zusätzlich beschloss der Rat, schnellstmöglich eine PV-Anlage auf dem Kita-Dach zu errichten, um die Klimaanlage mit selbst erzeugtem Strom betreiben zu können.