Ortsgemeinde Hütschenhausen

Impfangebot in Hütschenhausen

Weiteres Impfangebot im Januar 2021

Am Samstag, dem 8. Januar 2022, kann sich jede/r Impfwillige in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr in der Praxis Dr. Barbara Lascheck in Hütschenhausen, Friedenstraße 24, ohne Voranmeldung gegen COVID-19 impfen lassen. 

Zum Einsatz kommen ausschließlich die Impfstoffe von Biontech und (überwiegend) Moderna, wobei insbesondere bei Biontech im Vorfeld nicht absehbar ist, ob die zugeteilte Menge für jeden Impfling, der diesen Impfstoff bevorzugt, ausreicht.

Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchgeführt. Da die Boosterimpfungen jetzt schon nach drei Monaten durchgeführt werden sollen, kann jeder, dessen Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt, ohne Voranmeldung am 8. Januar zwischen 09:00 Uhr uns 12:00 Uhr zur Praxis Dr. Lascheck kommen – und einen etwaigen späteren Impftermin an anderer Stelle absagen.

Praxis impft an Samstagen ohne Voranmeldung gegen Covid-19

Am 11. und 18. Dezember 2021, jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, haben Impfwillige die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung in der Praxis Dr. med. Barbara Lascheck in Hütschenhausen, Friedenstraße 24, gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Verimpft werden an beiden Samstagen ausschließlich die vergleichbaren mRNA-Impfstoffe von Moderna und Biontech, wobei im Vorfeld nicht abzusehen ist, ob für jede impfwillige Person der gewünschte Impfstoff zur Verfügung steht. Frau Dr. Lascheck weist darauf hin, dass sie sowohl Erst- und Zweitimpfungen, als auch Booster-Impfungen durchführt.
 

Bitte unbedingt beachten!

Es wird darum gebeten die Einwilligungserklärung bereits ausgefüllt mitzubringen. Sie kann unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile heruntergeladen werden. Bitte sowohl den Anamnese-, als auch den Einwilligungsbogen ausdrucken, ausfüllen und zum Impfen mitbringen. Das unter abrufbare Aufklärungsmerkblatt sollte von jedem Impfwilligen durchgelesen werden. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Aufgrund des zu erwartenden Ansturms zahlreicher Impfwilliger empfiehlt es sich, genügend Zeit einzuplanen. Da in der Warteschlange die gesetzliche Abstandsregel von 1,50 m einzuhalten ist, werden die meisten Impflinge bei niedrigen Temperaturen im Freien warten müssen. Diesem Umstand sollte bei der Wahl der Bekleidung Rechnung getragen werden.